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Was Behörden über Leichte Sprache wissen müssen

Leichte Sprache und Behörden

Komplexe Texte werden von Menschen mit Demenz, mit Lernschwierigkeiten oder mit geistigen Behinderungen in der Regel nicht verstanden. Immer mehr Texte werden daher in Leichte Sprache übersetzt. Besonders schwer zu verstehen ist Behördensprache. Für Behörden und Träger öffentlicher Gewalt in Deutschland sind deshalb bestimmte Vorschriften erlassen worden.

Behörden müssen auch in Leichter Sprache kommunizieren

So sollen Behörden sowie diejenigen, die Sozialleistungen ausführen (also z. B. auch Ärzte, Krankenkassen), sowohl mündlich als auch schriftlich in Leichter Sprache kommunizieren können. Bundesbehörden müssen Menschen mit seelischen oder geistigen Behinderungen Dokumente auf Nachfrage in verständlicher Weise erklären.

Geregelt ist die Verwendung von Leichter Sprache durch Träger öffentlicher Gewalt durch eine Erweiterung des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG), die zum 1. Januar 2018 in Kraft trat.

§ 11 BGG zu Verständlichkeit und Sprache gilt auch für die Sozialverwaltung und die Ausführung von Sozialleistungen (vgl. SGB X § 19 Absatz 1a und SGB I § 17 Absatz 2a).

Behörden und Übersetzungen in Leichte Sprache

Auf Nachfrage müssen Menschen mit seelischen oder geistigen Behinderungen folgende rechtliche Dokumente in verständlicher Sprache erklärt werden:

  • Bescheide
  • Allgemeinverfügungen
  • Vordrucke
  • Öffentlich-rechtliche Verträge

Der Umfang der zu leistenden Erklärung hängt von den Bedürfnissen des jeweiligen Betroffenen ab. Eine Übersetzung in Leichte Sprache soll bei Bedarf auch schriftlich erfolgen.

Um zu gewährleisten, dass Übersetzungen in Leichte Sprache von den Betroffenen auch verstanden werden, empfiehlt es sich für Behörden, mit einem vom Netzwerk für Leichte Sprache zertifizierten Übersetzer für Leichte Sprache zusammenzuarbeiten, dessen Übersetzungen ferner von einer qualifizierten Prüfgruppe überprüft werden.

Nur Übersetzer, die zur Überprüfung ihrer Texte in Leichter Sprache mit Prüfern mit mittelgradigen Lernschwierigkeiten kooperieren, können gewährleisten, dass Texte von der Zielgruppe auch problemlos verstanden werden.

Zur Umsetzung der gleichen Inhalte auf Ebene der Länder wurden außerdem Landesgleichstellungsgesetze verabschiedet.

Leichte Sprache in Verwaltungen und UN-Behindertenrechtskonvention

Auch die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 2 und 21) verpflichtet sämtliche Verwaltungen dazu, Menschen mit Lernbehinderungen und kognitiven Beeinträchtigungen für sie wichtige Informationen auf geeignete Weise zur Verfügung zu stellen.

Leichte Sprache ermöglicht, Informationen selbstständig und ohne die Hilfe Dritter zu verstehen und eigene Entscheidungen zu treffen. Leichte Sprache hilft somit nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Menschen anderer Muttersprache, die lediglich über reduzierte Deutschkenntnisse verfügen. Texte in Leichter Sprache tragen dazu bei, im Alltag zurechtzukommen. In der Verwaltung dient Leichte Sprache vor allem der Barrierefreiheit von Dokumenten.

Eine Befragung in Behörden Baden-Württembergs hat ergeben, dass etwa 80 Prozent der in der Verwaltung tätigen Mitarbeitenden Übersetzungen in Leichte Sprache als nötig erachten.

Die Zahl der Personen, die in Deutschland von direkter Sprache profitieren kann, wird auf bis zu 10 Millionen geschätzt.1

Was sind Träger öffentlicher Gewalt?

Beispiele für Träger öffentlicher Gewalt in Deutschland:

  • Bundesministerien (Bundesministerium für Gesundheit, für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz …)
  • Bundesämter (Bundesversicherungsamt, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bundeszentralamt für Steuern, Kraftfahrtbundesamt …)
  • Bundesrat und Bundestag
  • Bundesanstalten (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bundeszentrale für politische Bildung …)
  • Beauftragte der Bundesregierung (für die Belange von Menschen mit Behinderungen, für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, für die Belange der Patienten und Patientinnen …)
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts (Bundesagentur für Arbeit)
  • Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen
  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Verwaltung: weitere Argumente für die Verwendung von Leichter Sprache

Dokumente im Verwaltungskontext richten sich nicht nur an eine sehr große Zielgruppe, sie tragen auch dazu bei, dass die Rückfragen von Bürgern bei Behörden abnehmen.

Übersetzungen in Leichte Sprache bringen für Behörden daher eine nicht unerhebliche Zeitersparnis mit sich und zwar vor allem dann, wenn Dokumente extern in Leichte Sprache übersetzt werden.

Eigene Mitarbeitende in der Übersetzung in Leichte Sprache zu schulen und mit der Erstellung von Texten in Leichter Sprache zu beauftragen kostet häufig mehr, als mit einem externen Übersetzer in Leichte Sprache zusammenzuarbeiten, zumal der jeweilige Sachbearbeiter dann für andere Aufgaben nicht zur Verfügung steht, für die er in der Regel besser qualifiziert ist.

Was aber gilt es für Behörden zu beachten, wenn man Übersetzungen in Leichte Sprache an externe Dienstleister vergibt?

Tipps für die Zusammenarbeit mit externen Übersetzern für Leichte Sprache

  • Lassen dir vor der Beauftragung eines Experten in Leichter Sprache ein genaues Angebot erstellen.
  • Versende dazu den zu übersetzenden Text möglichst in einer Worddatei.
  • Frag nach, ob die Illustration mit geeigneten Fotos, Zeichnungen … im Preis enthalten ist. Darfst du diese Illustrationen auch verwenden oder sind Urheberrechte usw. betroffen? Stelle ggf. eigene Illustrationen, Bilder usw. zur Verfügung und lasse dich bei deren Auswahl beraten. Auch für Illustrationen gelten eigene Regeln!
  • Erkundige dich, wo der Übersetzer sein Wissen über Leichte Sprache erworben hat. Ist dein Übersetzer vom Netzwerk für Leichte Sprache e. V. zertifiziert?
  • Überprüfe, ob dein Anbieter für Leichte Sprache mit einer qualifizierten Prüfgruppe mit Lernschwierigkeiten zusammenarbeitet. Aus wie vielen Prüfern besteht die Prüfgruppe? Ist eine Prüfassistenz gewährleistet?
  • Achte darauf, dass die Erstübersetzung deines Texts inhaltlich korrekt erfolgt ist. Hat der Übersetzer Punkte weggelassen, die dringend nötig gewesen wären? Kommt es durch die Übersetzung in Leichte Sprache zu Vereinfachungen, die den Sinn verfälschen?
  • Kläre vorab, wie viele Korrekturschleifen der Preis beinhaltet.

1Bredel, Ursula/Maß, Christiane: Leichte Sprache. Theoretische Grundlagen – Orientierung für die Praxis. Berlin 2016, S. 142

Als diplomierte Germanistin wurde ich vom Netzwerk für Leichte Sprache e. V. zur Übersetzerin für Leichte Sprache ausgebildet und freue mich über deine Anfragen.

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