Ich bin der Meinung, Leichte-Sprache-Wahlprogramme sollten in Deutschland verpflichtend sein. Warum erkläre ich dir in diesem Artikel:
Warum Wahlprogramme in Leichter Sprache verpflichtend sein sollten
#1 In Deutschland gilt ein inklusives Wahlrecht
Seit dem 1. Juli 2019 dürfen in Deutschland auch Menschen, für die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebenslagen bestellt hat, bei Bundestags- und Europawahlen wählen.
Am 15. März 2019 hat der Deutsche Bundestag für ein inklusives Wahlrecht gestimmt. Voran ging ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2019, in dem festgehalten wurde, dass es verfassungswidrig ist, Menschen mit bestimmten Behinderungen vom Wahlrecht auszuschließen.
Eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2016 in Auftrag gegeben Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung hatte gezeigt, dass von bis dahin geltenden Wahlrechtsausschlüssen fast 85 000 Menschen betroffen waren.
Von diesen Menschen waren 96,1 Prozent dauerhaft vollbetreut und 3,9 Prozent schuldunfähige Straftäter*innen, wobei die Zahl der vom Wahlrecht ausgeschlossenen Bürger*innen regional stark variierte.
Hinzu kam, dass es in vielen EU-Ländern keine Ausschlüsse vom Wahlrecht gibt. So gewähren zahlreiche Staaten der Europäischen Union ein inklusives, von der Rechts- und Handlungsfähigkeit bzw. einer Betreuung unabhängiges Wahlrecht. In Italien zum Beispiel gibt es bereits seit dem Jahr 1978 für alle italienischen Staatsbürger*innen ein aktives Wahlrecht.
Ein in Deutschland fehlendes inklusives Wahlrecht, das es allen Menschen mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Beeinträchtigung erlaubt, zu wählen, wurde 2015 auch vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung angemahnt. Ein inklusives Wahlrecht ist nämlich auch in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert.
Und die Länder? In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gibt es bereits seit 2016 ein inklusives Wahlrecht für Landtags- und Kommunalwahlen. Die anderen Bundesländer zogen 2019 bzw. 2020 nach.
#2 Menschen mit einer geistigen Behinderung brauchen Leichte Sprache
Damit gewährleistet werden kann, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung ihr Wahlrecht ausüben können, reicht es nicht, dieses auf dem Papier festzulegen. Menschen mit einer geistigen Behinderung brauchen Hilfe. Diese Hilfe muss durch eine Schulung von Wahlhelfer*innen, durch barrierefreie Zugänge zu Wahllokalen und insbesondere auch durch Informationen in Leichter Sprache gegeben sein.
Damit politische Teilhabe für Menschen mit einer geistigen Behinderung möglich ist, muss es zum einen leicht zugängliche Infos über Wahlen in Leichter Sprache geben. Erklärt werden sollte hier vor allem, wie gewählt werden kann, wann Wahlen stattfinden, wozu usw.
Damit sich Menschen mit Lernschwierigkeiten eine Meinung über politische Parteien bilden können, brauchen sie aber auch Kurzwahlprogramme in Leichter Sprache.
#3 Es gibt immer noch zu wenige Leichte-Sprache-Wahlprogramme
Noch immer gibt es viel zu wenige Leichte-Sprache-Wahlprogramme. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Mal scheitert es an der Sensibilisierung von Politiker*innen, mal an der Zeit und häufig auch am Budget.
So fällt zum Beispiel auf, dass manche Parteien wesentlich öfter Kurzwahlprogramme in Leichter Sprache anbieten als andere. Einige Parteien verschließen sich der Leichten Sprache komplett.
Wenn ich für meine Wahlprogramme in Leichter Sprache werbe, stelle ich fest, dass die Sensibilisierung für Leichte-Sprache-Texte stark von Bundesland zu Bundesland variiert.
Manchmal ist nicht bekannt, dass in Deutschland bei sämtlichen Wahlen ein inklusives Wahlrecht gilt, oder aber man betrachtet die Wähler*innen mit einer geistigen Behinderung als eine Minderheit, um die es sich nicht zu werben lohnt.
Außerdem ist Leichte Sprache sehr klar und entlarvend, was nicht allen Parteien gefällt …
#4 Keine politische Teilhabe ohne Leichte-Sprache-Wahlprogramme
Politische Teilhabe jedoch ist ein Menschenrecht. Das Recht auf politische Partizipation muss für alle gelten, auch für Minderheiten.
Hierfür reicht es nicht aus, allen Menschen in Form eines inklusiven Wahlrechts ein aktives Wahlrecht zu erteilen, man muss sie auch in die Lage versetzen, dieses wahrnehmen zu können.
Möglich ist dies aber nur, wenn alle Parteien, die zu einer Wahl antreten, ein Kurzwahlprogramm in Leichter Sprache bereithalten. Dieses muss nicht unbedingt gedruckt werden. Es reicht auch schon aus, auf der Website des eigenen Orts- oder Kreisverbandes ein Leichte-Sprache-Wahlprogramm bereitzuhalten.
Eine Wahl hat nur, wer sich auch wirklich in einer für ihn verständlichen Sprache informieren kann.
#5 Leichte-Sprache-Wahlprogramme sind auch für andere Gruppen hilfreich
Kurzwahlprogramme in Leichter Sprache verhelfen nicht nur Menschen mit einer geistigen Behinderung zu politischer Teilhabe, sie werden auch von anderen Gruppen, wie zum Beispiel von funktionalen Analphabet*innen oder von Migrant*innen gelesen.
Mehr über die Zielgruppe von Kurzwahlprogrammen in Leichter Sprache erfährst du in meinem Artikel 10 Gründe, das Wahlprogramm deiner Partei in Leichte Sprache zu übersetzen.
Zusammenfassung: Warum verpflichtende Wahlprogramme in Leichter Sprache?
Kurzwahlprogramme in Leichter Sprache informieren auf leicht verständliche Weise über die Ziele einer Partei. Ohne Leichte-Sprache-Infos kann ein inklusives Wahlrecht nicht ausgeübt werden.
Da es vor allem bei Kommunalwahlen immer noch viele Orts- und Kreisverbände von Parteien gibt, die kein Leichte-Sprache-Wahlprogramm zur Verfügung stellen und andere Parteien – insbesondere solche am rechten Rand – eine Zusammenfassung ihres Wahlprogramms in Leichter Sprache auch bei Landtags- und Bundestagswahlen ablehnen, sollte ein Angebot in Leichter Sprache für Parteien verpflichtend sein.
Für kleinere Orts- und Kreisverbände, die nicht über das nötige Budget verfügen, und Parteien, die zu ihrer Finanzierung nur wenige oder keine staatlichen Mittel bekommen, müssen eigene Fördertöpfe geschaffen werden.
Zu meinem Angebot in Leichter Sprache geht es hier: Schnell und günstig: Kommunalwahlprogramm in Leichter Sprache
Ein Beispiel für ein von mir erstelltes Leichte-Sprache-Landtagswahlprogramm findest du hier: Landtagswahlprogramm 2021 SPD Baden-Württemberg in Leichter Sprache
(Programme in Leichter Sprache können natürlich auch wesentlich kürzer ausfallen.)
Quellen:
Menschen mit Betreuung dürfen wählen
Auch Bayern führt demnächst das inklusive Wahlrecht ein
Wahlrecht für alle Behinderte in den meisten Bundesländern
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Zeichnung:
© Stefan Ahlers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen